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Fotografieren & Filmen bei der Beerdigung

Warum bei Beerdigungen fotografieren?

Bei Fotoaufnahmen beachten!

So ist das Fotografieren strafbar!

Darf man bei Beerdigungen Foto- und Filmaufnahmen machen?

Der Wunsch nach Fotoaufnahmen ist gestiegen!

Bei der Planung von Trauerfeiern werden den Bestattern, den Geistlichen und den Trauerrednern immer wieder folgende Fragen gestellt: "Ist das Fotografieren oder das Filmen bei der Beerdigung erlaubt?" / "Darf in der Trauerhalle fotografiert werden?" / "Dürfen wir in der Kirche Fotoaufnahmen (Filmaufnahmen) machen?" / "Dürfen wir die Beisetzung am Grab fotografieren bzw. filmen?" Noch vor einigen Jahren wurden solche Fragen kaum gestellt. Das Fotografieren oder Filmen von Trauerszenen schien ein Tabu und so wurden bei Beerdigungen sehr selten Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Doch das Bedürfnis von Hinterbliebenen, die Trauerfeierlichkeiten mit Bildern (und auch mit Tonaufnahmen) festzuhalten, ist in kurzer Zeit sprunghaft gewachsen.

Frisches Grab mit vielen Grablichtern


Warum Trauerfeierlichkeiten im Bild festhalten?

Es gibt viele gute Gründe, im Bild festzuhalten, wie die Trauerhalle bzw. die Kirche geschmückt war, wie Sarg bzw. Urne aufgestellt war, wer etwas gesagt hat oder ein Instrument gespielt hat, wie die verstorbene Person zur letzten Ruhestätte begleitetet wurde, wie Menschen am offenen Grab standen.

Hinweis-Pfeil Man wird später immer wieder mal auf das Leben der verstorbenen Person zurückblicken, wie an besonderen Feiertagen, an Geburtstagen und an allgemeinen Tagen des Totengedenkens. Schade, wenn dann die Bilder vom "letzten Weg" fehlen.

Hinweis-Pfeil Hinterbliebene sind oft in ihrer Trauer gefangen. Desto größer ihre Trauer ist, desto mehr ist ihre Aufnahmefähigkeit beeinträchtigt. Das Geschehen der Trauerfeier rauscht dann an ihnen vorbei und sie können sich hinterher kaum erinnern - nicht an die Menschen, die dabei waren und nicht an die Worte, die gesprochen wurden. Da ist es doch schön, wenn man später, mit etwas Abstand, die Bilder betrachten kann.

Hinweis-Pfeil Jede Zukunft lebt aus der Vergangenheit - und so sollte man den Nachkommen, den Kindern und Enkelkindern später von der verstorbenen Person erzählen. Dokumentiert man ein vergangenes Leben, so ist es seltsam, wenn dabei im "Zeitalter der Bilder" die Bilder vom Abschied fehlen.

Hinweis-Pfeil Es gibt immer Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an der Trauerfeier teilnehmen konnten, obwohl sie es gern wollten. Zudem hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass immer mehr Beisetzungen im engsten Familienkreis stattfanden und weiterhin so eingeschränkt stattfinden. Da ist es doch angebracht, hinterher dem erweiterten Verwandten- und Freundeskreis, den Nachbarn und Weggefährten des Verstorbenen Aufnahmen der Trauerzeremonie zu zeigen.

Es ist also sehr sinnvoll, dass auch vom letzten Weg eines Menschen Bilder bleiben. Die moderne Technik und das Internet machen es möglich, dass die Fotoaufnahmen auch über unterschiedliche Anbieter wie Fotoalben-Discount entsprechend aufgearbeitet werden. So hat man ein "Fotobuch der Erinnerung", das man gern den Menschen geben kann, die sich auch gern an die verstorbene Person erinnern.


Darf man also bei der Beerdigung fotografieren? Die Antwort ist eindeutig: Ja! Man darf nicht nur, man sollte es sogar! Aber ... !

Aber das Fotografieren und Filmen in der Trauerkirche, in der Trauerhalle sowie auf dem Friedhof und am Grab ist nicht unproblematisch. Um keine Fehler zu machen, kann man die Aufgabe des Fotografierens dem Bestatter oder einem professionellen Trauerfotografen überlassen. Fotografiert man selbst, so muss man unbedingt die folgenden Punkte beachten!

 

Das ist beim Fotografieren zu beachten!

Grab mit Grabstein als großes herz

Es ist selbstverständlich, dass man bei einer Familienfeier wie einer Geburtstagsfeier oder beim Hochzeitsfest Fotos macht. Besonders gern und ohne Bedenken hält man die Emotionen der Feiernden fest, den Brautkuss am Altar z. B. und das Singen, Lachen, Tanzen der Gäste. Beim Fotografieren im Rahmen einer Trauerfeier muss man aber stets bedenken: Eine Beerdigung ist keine "normale" Familienfeier, sondern eine Ausnahmesituation! Die Emotionen der Trauernden zu fotografieren ist ein Eingriff in deren Intimsphäre. Zudem haben Hinterbliebene das Recht, sich in meditativer Stille ihrer Trauer hinzugeben. Akustische und visuelle Störungen durch Lärm und Bewegung sind zu vermeiden! Zudem ist wie allgemein bei Fotoaufnahmen das "Hausrecht" und das "Recht am eigenen Bild" zu beachten.

Fotografiert man im Rahmen der Trauerfeier,

... muss man die Genehmigung bzw. den Auftrag der Hinterbliebenen haben.

... sollte man den Fotoapparat bzw. das Smartphone so einstellen, dass das Knipsen ohne Geräusche geschieht.

... sollte man sich im Hintergrund halten und einen häufigen Ortswechsel vermeiden.

... sollte man wissen, ob die für die Kirche bzw. Trauerhalle zuständigen Personen Fotoaufnahmen erlauben - Hausrecht.

... sollte man sich beim Fotografieren von mehreren Personen zumindest durch vorherigen Blickkontakt vergewissern, dass sie der Aufnahme zustimmen.

... muss man bei Aufnahmen einzelner Personen (insbesondere bei Porträtaufnahmen) deren ausdrückliche Genehmigung haben - Recht am eigenen Bild.

... sollte man auf dem Weg zum Grab und am Grab nicht Teil des Trauerzugs sein, sondern abseits stehen.

... sollte man sich eine Liste möglicher Fotoaufnahmen machen.


Liste möglicher Fotomotive

Um eine Sammlung von Fotos zu erhalten, aus denen später ein Fotoalbum bzw. ein Fotobuch entsteht, macht man sich am besten schon vorher einen Liste möglicher Motive. Eine solche Liste hilft, selbst ruhig zu bleiben und auf der Suche nach Fotomotiven nicht zu viel hin- und herzulaufen. Diese Liste enthält in der Reihenfolge die Fotos, die man aufnehmen möchte, z. B.:

• Friedhof
• Friedhofskapelle bzw. Trauerkirche von außen und innen
• Trauernde kommen
• Pastor, Pfarrerin bzw. Trauerrednerin
• Sarg bzw. Urne
• Symbole wie Kranz, Blumen, Kerzen
• Auszug aus der Trauerkapelle
• Weg zum Grab
• Menschen am Grab
• Hinablassen des Sargs bzw. der Urne
• Das Grab nach der Beisetzung


So ist man auf der sicheren Seite!

Ist man sich der besonderen Trauersituation bewusst und beachtet zusätzlich die rechtlichen Grundlagen, so darf man im Rahmen der Beerdigung gut und gern Fotoaufnahmen machen. Da man so die Zustimmung der abgebildeten Personen hat, darf man die Bilder auch gern für Veröffentlichungen in den Sozialen Netzwerken nutzen.

TIPP: Für Beisetzungen galten während der Corona-Pandemie besondere Reglungen. So fanden Trauerfeiern und Beerdigungen nur im engsten Familienkreis statt. Und auch nachdem gesetzlich keine Begrenzung der Trauergäste mehr vorgeschrieben ist, wird vielfach nur in kleinem Kreis Abschied genommen. Dann ist es eine schöne Geste, später mit einem Fotoalbum, dass den Abschied dokumentiert, die Menschen zu besuchen, die nicht teilnehmen konnten - Nachbarn, Freundeskreis, entfernte Verwandte und Wegbegleiter. Betrachten Sie dann gemeinsam die Aufnahmen. So können auch diese Personen Abschied nehmen, denn auch aus deren Leben ist der Mensch gegangen.

 

Dann ist das Fotografieren einer Beerdigung untersagt!

Wie weiter oben schon dargestellt, ist eine Beerdigung eine emotionale Ausnahmesituation. Vergleichbar einem Unfall gehört es sich nicht, aus Neugierde oder gar Sensationslust oder um Stoff für die sozialen Netzwerke zu haben, Fotos zu schießen.

Als Fremder oder Neugieriger, als Zaungast, Reporter oder als Paparazzo kann man gar verklagt werden, wenn man von der Trauerfeier Fotoaufnahmen macht. Gerichte haben geurteilt:

"Während der Beerdigung eines nahen Angehörigen sind die Teilnehmer einem enormen emotionalen Druck ausgesetzt. Die nach Artikel 1 des Grundgesetzes zu schützende Würde des Menschen gebietet von Rechts wegen einen besonderen Schutz gerade dieses Moments."

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