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Zu entscheiden ist auch, ob es eine kirchliche oder freie (also nichtkirchliche) Trauerfeier sein soll. Entscheidend dafür ist in erster Linie, ob die verstorbene Person einer Kirche angehörte und welcher Konfession.
Bei engem kirchlichen Kontakt wenden sich die Hinterbliebenen direkt an die Geistlichen.
Ob jemand kirchlich bestattet wird, hängt in erster Linie davon ab, ob die Person "Mitglied" (Glied) einer christlichen Kirche ist. Hatte der Verstorbene engen, persönlichen Kontakt zur Kirchengemeinde (Pfarrgemeinde), so werden die Hinterbliebenen direkt den zuständigen Pfarrer bzw. die Pfarrerin über den Eintritt des Todes informieren und um ein Trauergespräch bitten.
Bei besonderer kirchlicher Eingebundenheit werden die Geistlichen oftmals gebeten, schon die Sterbephase zu begleiten. Pfarrer/Pfarrerinnen bieten für die trauernden Angehörigen eine Abschiedsandacht im Sterbezimmer mit einer Aussegnung der verstorbenen Person an.
Bei keiner bzw. "loser" Verbindung zur Kirche stellt das Bestattungsunternehmen den Kontakt zu den Geistlichen her.
Der Kontakt zu den Geistlichen, die die Trauerfeier und Beisetzung leiten werden, kann über das Bestattungsunternehmen hergestellt werden. In diesem Fall informieren die Hinterbliebenen, die sich um die Begräbnisfeier kümmern, den Bestatter darüber, zu welcher Kirchengemeinde der Verstorbene gehört. Der Pfarrer / die Pfarrerin meldet sich dann bei den Hinterbliebenen, um einen Termin für das Trauergespräch auszumachen.
Gehörte die verstorbene Person keiner Kirche an, war also aus einer Glaubensgemeinschaft ausgetreten oder nicht getauft, so ist an eine nichtkirchliche, freie Trauerfeier zu denken. Die nichtkirchliche Trauerfeier wird auch weltliche oder säkulare Trauerfeier oder Lebensabschiedsfeier genannt. Diese wird anstatt von einem Pfarrer bzw. einer Pfarrerin von einem freien Trauerredner bzw. einer freien Trauerrednerin geleitet.
Einen freien Trauerredner / eine freie Trauerrednerin lassen sich Hinterbliebene empfehlen (insbesondere vom Bestattungsunternehmen) oder sie finden ihn / sie durch das Internet.
Allerdings kann auch für eine aus der Kirche ausgetretene Person eine kirchliche Bestattung möglich sein, wenn sie getauft ist und den Wunsch, kirchlich beerdigt zu werden zu Lebzeiten ausdrücklich äußerte. Siehe dazu das folgende Kapitel: Nicht in der Kirche und doch kirchlich beerdigt?
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